Wie bereits schon mehrfach erwähnt: es ist Sommerloch und da tauchen die wahnsinnigsten Ideen auf. Was ich aber heute Morgen in den Tickermeldungen als „Sparvorschläge“ gelesen habe, finde ich völlig unangebracht.
Da wird aus dem Arbeitsministerium der doch sonst so sozialen Frau von der Leyen gefordert, dass künftig alleinstehende ALG-II-Empfängerinnen und -Empfänger anstatt in einer 45 m² -Wohnung nur noch in einer 25 m² -Wohnung leben sollen. Weiterhin sollen die Kommunen über die Höhe der Mietzuschüsse entscheiden.
Aus meiner Sicht werden damit zwei neue Problembereich aufgemacht:
1. Zunächst sollte man hinterfragen, nur 25 qm für einen Alleinstehenden wirklich angemessen sind. Wer hat diese Flächenzahl festgesetzt? Ist es unerheblich, wie viel die Wohnung kostet? Was passiert, wenn es keine verfügbaren Wohnungen in dieser Größe gibt? Es macht den Anschein, dass die Zahl willkürlich festgelegt wurde. Natürlich ist letztlich jede Festlegung willkürlich, aber bei 25 m² stellt sich eben doch die Frage, wie das ausreichen soll.
2. Wenn die Kommunen in Zukunft die Höhe der Mietzuschüsse selbst entscheiden sollen, dann wird es ein „Zuschussdumping“ geben. Die Kommunen haben, vor allem vor dem Hintergrund leerer Kassen, ein hohes Interesse daran, die Sozialkosten möglichst gering zu halten. Mit anderen Worten: manche Kommune, vielleicht auch mehr, werden versuchen, möglichst geringe Zuschüsse zu bezahlen.
Das hat aber dann einen weiteren Effekt zur Folge: Wenn diejenige Kommune, die dann einen relativ hohen Zuschuss im Vergleich zu anderen Kommunen zahlt, nicht ebenfalls die Mietzuschüsse nach unten korrigiert, dann wird es in bestimmten Kommunen zu einer Ansammlung von ALG-II-Empfängerinnen und –Empfängern kommen. Damit stiegen aber wiederum die Sozialausgaben und die Kommune würde klammer. Ein Teufelskreis, wie Sie bemerkt haben werden.
Natürlich gibt es beim Mietzuschuss im ALG II erheblichen Änderungsbedarf. Wenn es ganze Geschäftsfelder gibt, die darauf aufbauen, dass die zulässige Miete möglichst genau ausgereizt wird, sei es durch Absprache mit dem Mieter oder sei es in Wohnungen, die sonst gar nicht vermietbar wäre, ist klar, dass etwas im Argen liegt.
Aber das ist nicht der richtige Vorschlag. Ein merkwürdiger Vorstoß aus dem Ministerium, welches für Soziales zuständig sein sollte.
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