Noch schärfer formuliert: Müssen wir solidarischerweise Hilfeempfängern ihre Suchtmittel finanzieren?
Sogar die Drogenbeauftragte der Bundesregierung (also die jetzige, nicht Ihre Vorgängerin J) meint: Es gehört in den Regelsatz für Arbeitslosengeld II eine Position für Genussmittel.
Sie rechnen jetzt sicherlich, dass ich dagegen loswettern werde und diese Auffassung verdammen werde?
Ich bin der Auffassung, dass zu einer Regelleistung, die wir einem hilfebedürftigen Menschen geben, auch ein Betrag zur freien Verfügung gehört. Es gehört zu einem menschenwürdigen Leben dazu, dass man auch – und wenn es auch nur ein bisschen ist- pekuniäre Freiheit hat. Meiner Auffassung nach kann und darf man mit Sachleistungen einen großen Teil des lebensnotwendigen Bedarfs eines Menschen decken. Aber immer muss ihm auch etwas zur freien Verfügung bleiben. Soweit sollte unser aller Solidarität gehen.
Wenn ich aber jemandem diese Freiheit grundsätzlich zugestehe, dann kann ich ihm nicht die Entscheidung darüber wegnehmen, was er mit diesem Stück Freiheit machen will.
Als Ex-Drogenbeauftragte freut es mich nicht, wenn Menschen ihr weniges Geld in Tabak und Alkohol verpulvern. Aber das ist etwas, was man über erklären und beraten lösen sollte.
Ein Recht auf Tabak und Alkohol: Nein
Aber ein Recht darauf, über das, was man mit eigenem Geld anfangen möchte, selbstbestimmt entscheiden zu können: Für alle Menschen
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