Mittwoch, 4. August 2010

Gerechtigkeit

Hat Jörg Kachelmann seine Freundin vergewaltigt? Ich weiß es nicht und außer ihm und der Ex-Freundin weiß es auch keiner. Die Situation in solchen Fällen ist problematisch. Wenn er es getan hat, muss er dafür bestraft werden, wenn er es nicht getan hat, darf er nicht bestraft werden. Zur Verfügung stehen die Zeugenaussage des möglichen Opfers, die Einlassung des Angeklagten und Tatsachen, die das eine oder andere unterstützen. Es ist Aufgabe von Staatsanwaltschaft und Gericht, die Wahrheit zu ermitteln.

Ich werde mich mit Spekulationen darin nicht einmischen. Was ich allerdings merkwürdig finde, ist das, was mit der Untersuchungshaft geschehen ist. Natürlich ist es richtig, bei einem dringenden Tatverdacht bei einer solch schweren Tat, Untersuchungshaft anzuordnen. Nur wieso jemand er dann wieder freigekommen ist, das gibt mir Anlass zur Verwunderung. Natürlich kann es neue Erkenntnisse geben, die das Geschehen in einem anderen Licht erscheinen lassen. Dann ist die Situation auch neu zu beurteilen. Aber was waren die neuen Erkenntnisse? Etwas, was der Anwalt von Jörg Kachelmann vorgetragen hat? Das hat er doch aber nicht erst jetzt vorgetragen, sondern bereits früher, hat aber offensichtlich da nicht zur Freilassung geführt. Die Frage, die sich stellt, ist eben die, ob die Strafverfolgungsbehörden nicht die Haft aufrecht erhalten wollten, aber dies nicht haltbar war. Dann aber müsste man einwenden, dass es nicht Aufgabe des Staates ist, gegen die rechtliche Lage eine Untersuchungshaft aufrecht zu erhalten.

Ein Vergewaltiger darf nicht ungeschoren davonkommen. Aber jemand, der unschuldig ist, darf nicht eingesperrt werden.

Was ist uns wichtiger?

Dass jemand nicht freikommt, der eventuell ein Straftäter ist?

Dass wir nicht eingesperrt werden, wenn wir eventuell unschuldig sind?

Wenn ich daran denke, dass jemand nicht eingesperrt wird, weil seine Schuld nicht bewiesen werden kann, und er dann später meinem Kind etwas antut, wird mir sehr, sehr mulmig. Nicht minder mulmig wird mir aber dabei, wenn ich denke, dass ich durch eine falsche Anschuldigung in einer Ermittlung gerate und in Untersuchungshaft genommen werde (und es solle sich niemand die Illusion machen, das könne ihr/ihm nicht passieren).

Für diese Frage hat unsere Rechtsordnung eine einfache und gute Antwort zur Verfügung:

„In dubio pro reo“ ; im Zweifel für den Angeklagten.

Ich muss ordentlich prüfen, ich muss alle rechtsstaatlichen Mittel ausnutzen, aber wenn ich dann nicht die Täterschaft und die Schuld feststellen kann, muss ich freisprechen.

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